Teichordnung
- Zur Ausübung der Fischerei sind gültige Papiere erforderlich und immer mitzuführen, sowie auf Verlangen vorzuweisen (NÖ. Fischereilizenz; Tageskarte).
- Das Verschenken oder Übertragen von Tageskarten ist verboten!
- Pro Tag dürfen maximal 2 Friedfische (Amur, Karpfen, Schleie, Tostolob) oder 1 Raubfisch (Hecht, Zander, Wels) und 5 Nebenfische (Rotfedern, Karausche, Weißfische, Barben, Barsche, Lauben) mitgenommen werden! Nach dem Fang der maximalen Anzahl erlischt die Tageskarte.
- Pro Fischer sind maximal 2 Angelruten erlaubt. Für alle Fischarten sind nur ein Einfachhaken pro Angelrute erlaubt. Blinkern, Reißen oder Schnüre auslegen ist verboten.
- Jeder Fischer muss die gefangenen Fische, welche er mitnehmen will, sichtbar im eigenen Fischkescher (nur Ringkescher) lebend bei seinem Angelplatz hältern. Jeder gehälterte Fisch ist nach dem Fang sofort in die Fangstatistik mit Tinte (Bleistifteintragungen verboten) einzutragen. Bei 2 gehälterten Edelfriedfischen bzw. 1 Raubfisch ist das Angeln einzustellen.
- Das Verstecken von Fischen oder das Verbringen weiterer Fische zum Auto gilt als Diebstahl und wird angezeigt.
- Andere gefangene Fische müssen sofort und schonend zurück gesetzt werden.
- Die Teichanlage und der Angelplatz ist sauber zu halten. Sämtlicher Unrat ist mitzunehmen, auch wenn die Verunreinigung vom Vorgänger stammt. Das Ausnehmen und Abschuppen der Fische am Teich ist verboten.
- Fischen ist in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr gestattet!
- Für Kinder bis 14 Jahre gilt die Kinderkarte.
- Pro Kind und Kinderkarte ist eine Angelrute erlaubt.
- Pro Tag und Kinderkarte dürfen maximal 1 Edelfisch und 3 Nebenfische entnommen werden.
- Hunde sind auf der Teichanlage verboten.
- Für alle Teiche gilt absolutes Schwimm- und Badeverbot. Auch Boote jeder Art sind verboten.
- Die Fischteiche sollen ein Ort der Ruhe und Entspannung sein.
- Ruhiges Verhalten von Fischern, Angehörigen, Kindern wird verlangt. Lärmende, streitsüchtige oder alkoholisierte Personen werden von der Teichanlage verwiesen und verlieren damit die ihre Angelberechtigung (ohne Anspruch auf Ersatz).
- Die Fahrzeuge der Tageskartenfischer sind am vorgesehenen Abstellplatz (Gasthaus "Oase am Teich beim "Steinernen Fisch") zu parken. Das Befahren der Dämme oder „wildes“ Parken außerhalb des vorgesehenen Abstellplatzes ist verboten.
- Das Grillen und Entzünden von Lagerfeuern ist am gesamten Teichgelände ausnahmslos untersagt, das wilde campen ebenfalls.
- Seit 2006 steht im Gut Nexing ein Jugendlager-Campingplatz zur Verfügung. Das Campen dort ist gegen Entgelt möglich. Die Platzzuweisung erfolgt ausschließlich durch die Gutsinhabung.
- Es sind nur tote Köderfische gestattet (Mindestmaß 12 cm). Edelfische sind als Köder verboten.
- Jeder Fischer ist verpflichtet auf Fischfrevel (Diebstahl) zu achten und den Aufsichtsorganen davon Meldung zu erstatten.
- Für gestohlenes oder in Verlust geratenes Eigentum (Angeln, Ausrüstung etc.) wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für KFZ, die am Teichgelände abgestellt werden.
- Jeder Fischer oder Besucher betritt das Gelände auf eigene Gefahr! Für etwaige Personenschäden wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
- Die Obstbäume am Teichgelände und in der Nachbarschaft sind tabu! Zuwiderhandelnde Personen werden angezeigt. Die gesamte Pflanzen- und Tierwelt am Teichgelände ist zu schonen.
- Dem Besitzer, seinen Angehörigen und den Aufsichtsorganen sind die Fischereipapiere auf Verlangen vorzuweisen. Weiters sind diese berechtigt die Angelruten, die gesamte Ausrüstung, sowie das Gepäck und das Fahrzeug des Lizenznehmers zu kontrollieren. Ein Verweigern dieser Kontrolle wird als Schuldeingeständnis gewertet und führt ausnahmslos zum sofortigen Entzug der Fischereiberechtigung (Tageskarte). Gleiches gilt bei absichtlichem Vermessen bzw. fehlenden oder unkorrekten Fangeintragungen in die Fischereilizenz.
- Bei Zuwiderhandeln gegen die Teichordnung sind die Kontrollorgane berechtigt, ohne finanzielle Abgeltung und ohne Ansehen der Person, die Lizenz zu widerrufen und zu entziehen, sowie den Fang und die Angelgeräte zu beschlagnahmen.
- Das Gelände darf nach Eintritt der Dunkelheit nicht mehr betreten werden und erst bei Tageslicht verlassen werden. Das gilt auch für Besucher.
- Zur Ausübung der Fischerei sind gültige Papiere erforderlich (NÖ-Fischerlizenz).
- Jede Person betritt die Teichanlage auf eigene Gefahr bevor Sie einen Angelplatz wählen, schauen Sie ob die Bäume nicht morsch oder vom Bieber angefressen sind, bei Sturm und Unwetter sofort freies Gelände aufsuchen.
- Fischzeiten: Die Jahreskarte gilt vom 1.3. bis 31.10. sollten sie keine Arbeiten an der Teichanlage erforderlich sein, kann bis 31.12. gefischt werden, sofern der Teiche eisfrei sind. Sollt der Fisch Deputat erschöpft sein, erlischt die Gültigkeit der Jahreskarte.
- Das Fischen ist von 6:00 Uhr bis 30 Minuten vor Einbruch der Dunkelheit gestattet. Vor Beginn des Angelns muss man sich in der Oase eintragen und bei Beendigung auch ausgetragen werden. An allen Samstagen in den Monaten Juni, Juli, August und September, ist das Nachtfischen gestattet. Der Angelplatz muss sichtbar durch ein Dauerlicht beleuchtet sein. Das Gelände darf nach Eintritt der Dunkelheit nicht mehr betreten werden und erst am nächsten Tag ab 6 Uhr verlassen werden. Das gilt auch für Besucher.
- Besuche: Jeder Lizenznehmer kann eine Begleitperson mitnehmen, muss diese jedoch in der Oase eintragen, jeden weiteren Besucher muss sich ein Besucherticket in der Oase lösen. Die Besucher müssen ihr Fahrzeug bei der OASE ABSTELLEN UND DÜRFEN NICHT ZUM Besuchten vorfahren, der Besuchte haftet für seine Besucher.
- Pro Saison dürfen maximal 33 Edelfische mitgenommen werden (25 Fried- und 8 Raubfische).
- Pro Tag dürfen maximal 2 Edelfische und 5 Nebenfische mitgenommen werden. Bei zwei Edelfischen im Setzkescher ist das Angeln sofort einzustellen. Wird ein Fisch gefangen, so ist dieser sofort zu versorgen, abzuhaken und schonend zurückzusetzen. Wollen Sie den Fisch mitnehmen so ist er zu vermessen, lebend in den Setzkescher hältern und noch vor dem neuerlichen auslegen der Angelrute, in die Fangstatistik einzutragen. Wenn sie keinen Kugelschreiber mithaben, so dürfen Sie auch keine Edelfische mitnehmen. Bleistifte sind für Eintragungen verboten!
- Pro Fischer sind maximal 2 Angelruten erlaubt, für Friedfischarten ist nur ein Einfachschonhaken erlaubt. Legschnüre, Netzfischen, Blinkern und Reißen von Fischen ist verboten. Nur für das Fischen mit Köderfischen sind Drillinge mit Schlaufensystem erlaubt. Für Twister und Wurmfischer ist nur ein Einfachschonhaken erlaubt. Edelfische und Goldfische sind als Köder verboten. Mindestmaß für Köderfische und Twister ist 15cm. Gefangene Zander sind auch wenn sie untermäßig sind einzutragen und mitzunehmen. Lebende Köder sind verboten. Abhackmatte immer verwenden.
- Die Ruten sind nicht teilbar. Fischen darf nur der Karteninhaber.
- Die Teichanlage ist sauber zu halten, Jeder Angler ist verpflichtet, seinen Angelplatz sauber zu halten und sämtlichen Unrat mitzunehmen, auch wenn der Mist vom Vorgänger ist. Das Ausnehmen und Abschuppen der Fische am Teich ist verboten. Abhakmatte immer verwenden
- Jeder Fischer muss die gefangenen Fische die er mitnehmen will, sichtbar im eigenen Setzkescher lebend, auf seinem Angelplatz hältern. Drahtkescher sind Verboten.Für Kinder bis 14 Jahren gilt die Kinderlizenz mit einer Rute. Mit der Kinderjahreslizenz dürfen insgesamt 5 Friedfische mitgenommen werden. /Pro Tag 1 Edelfisch und 2 Nebenfische.)
- Für alle Teiche gilt absolutes Badeverbot, auch Boote Jeder Art sind verboten. (Ausnahme Mühlteich, dort werden Ruderboote an Fischer halbtags- oder tageweise vermietet).
- Die Fischerteiche sollen ein Ort der Ruhe und Entspannung sein. Absolut ruhiges Verhalten von Fischern und Kindern wird verlangt. Laute, streitsüchtige und alkoholisierte Personen werden von der Teichanlage verwiesen.
- Die Fahrzeuge der Fischer sind auf den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen. Die Dämme, Wege und die Teiche sind freizuhalten. Bei schlechten Wegverhältnissen sind die Fahrzeuge bei der "Oase" abzustellen. Am Teichgelände ist im Schritttempo zu fahren.
- Das Campieren, Grillen und entzünden von Lagerfeuer ist am gesamten Teichgelände untersagt.
- Für gestohlene oder in Verlust geratene Angeln, sonstigen Geräten oder Schäden an den Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen.
- Jeder Fischer und Besucher betritt das Gelände auf eigene Gefahr, für Sach- und Personenschäden wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder. Hunde sind auf der Teichanlage verboten.
- Für etwaige Katastrophen, die ein befischen unmöglich machen, wie Fischsterben, Dammbrüche oder Trockenfallen der Teiche, kann kein Schadenersatz geleistet werden.
- Im Sinne des waidmännischen Gedankengutes, bitten wir bei offensichtlichen Verstößen gegen die Teichordnung um Ihre Zivilcourage und persönliche Einschreitung oder Meldung bei den Aufsichtspersonen.
- Wenn Sie den Angelplatz für längere Zeit verlassen, etwa um Ihr Fahrzeug zu holen, oder Sie zur "Oase" gehen, so sind die Ruten aus dem Wasser zu nehmen.
- Den Besitzern und den Aufsichtsorganen sind die Fischereipapiere auf Verlangen vorzuweisen. Weiters dürfen Sie die Angelruten, den Setzkescher, das Gepäck und das Fahrzeug kontrollieren. Ein Verweigern der Fahrzeugkontrolle gilt als Schuldeingeständnis und die Jahreskarte wird eingezogen. Ebenso bei absichtlichen Vermessen (wenn Relaisfische zu klein eingetragen werden. Bei Jahreskarte und die Lizenz einzuziehen, den Fang und die Angelgeräte zu beschlagnahmen ohne finanzielle Abgeltung oder Ansehen der Person.
- Bei Preisfischen bleibt der Teich den Mitbewerbern vom Preisfischen vorbehalten.
1x1 des Releasefischens in Nexing
Die 10 Anglergebote:
- Zur Ausübung der Fischerei sind gültige Papiere erforderlich, immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen (Tages- oder Wochenkarte, NÖ Fischerlizenz).
- Das verschenken oder Übertragen von Fischerkarten ist verboten.
- Aus den Teichen dürfen keine Fische entnommen werden. Sämtliche Fische sind mit äußerster Sorgfalt zu behandeln. Ein Hältern der Fische ist verboten.
- Pro Fischer sind maximal 3 Angelruten erlaubt. Für alle Fischarten sind nur Einfachhaken ohne Widerhaken erlaubt (Schonhaken). Blinkern, Reißen, Stipen, Legschnüre und Schlagschnursysteme sind verboten.
- Auf Friedfische sind geflochtene Schnüre und Stahlvorfach verboten. Mindeststärke 0,25er Plastik und auf Raubfische entweder mind. 0,25 geflochten oder 0,5 Plastik. Für schonendes Abhaken auf Matten legen und mit Arterienzange od. Hakenlöser abhaken. Im Zweifelsfalle schneiden Sie das Vorfach ab. Wunddesinfektion (Clean) nicht vergessen. Verwenden Sie große stabile Unterfänger, mindestens 80cm weit.
- Gaffs ist verboten. Bei großen Fischen steigen Sie ins Wasser um das Tier möglichst schonend zu bergen. Welse völlig müde machen und zum Abhaken und Fotografieren vorsichtig herausheben.
- Die Tageskarte gilt von 6-18 Uhr gedacht Längstens bis 30min vor Einbruch der Dunkelheit. Das Nachtfischen ist nur in Kombination Tag Nacht Tag möglich 36 Stunden.
- Die Teichanlage ist sauber zu halten und sämtlicher Unrat mitzunehmen, auch wenn der Mist vom Vorgänger war.
- Am Angelplatz direkt können Sie ein Schirmzelt aufstellen, das Campieren und Grillen ist jedoch nur am Campingplatz gestattet.
- Wenn Sie den Angelplatz verlassen, ziehen Sie die Ruten ein, ebenso beim Nachtfischen wenn Sie schlafen gehen. Es ist nicht erlaubt, dass andere auf Ihre Rute aufpassen.
- Beim Nachtfischen muss der Angelplatz durch ein Dauerlicht ständig sichtbar beleuchtet sein.
- Für alle Teiche gilt absolutes Badeverbot. Auch Boote jeder Art sind verboten. Die Fischteiche sollen ein Ort der Ruhe und Entspannung sein. Laute, streitsüchtige und alkoholisierte Personen werden von der Teichanlage verwiesen und verlieren Ihre Angelberechtigung.
- Die Fahrzeuge müssen beim Vogthäuschen abgestellt werden. Das Befahren der Dämme und wildes Parken ist verboten.
- Die Fahrzeuge müssen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden, das zufahren zum Angelplatz und befahren der Dämme ist verboten
- Jeder Fischer und Besucher betritt das Gelände auf eigene Gefahr. Für etwaige Personen- oder Sachschaden wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder.
- Den Besitzern und den Aufsichtsorganen sind auf Verlangen die Fischerpapiere und die Fischerausrüstung zu zeigen. Sie dürfen auch das Gepäck und das Fahrzeug Kontrollieren. Eine Verweigerung der Fahrzeugkontrolle gilt als Schuldeingeständnis. Bei Verstoß gegen die Teichordnung sind die Kontrollorgane berechtigt die Fischerkarte und die Lizenz einzuziehen, das Diebesgut und die Angelgeräte zu beschlagnahmen ohne finanzielle Abgeltung oder Ansehen der Person. Bei Diebstahl wird angezeigt.
- Für gestohlenes oder in Verlust geratenes Eigentum (Angeln etc.) wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Kfz, die am Teichgelände parken.
- Besucher: Jeder Lizenznehmer kann eine Begleitperson mitnehmen, muss diese Jedoch in der Oase eintragen. Jeder weitere Besucher muss sich ein Besucherticket in der Oase Lösen. Die Besucher müssen Ihre Fahrzeuge bei der Oase abstellen und dürfen nicht zum Besucher Vorfahren. Der Besucher haftet für seine Besucher.
Müll
Jeder Fischer (Lizenznehmer) ist dem Eigentümer und den Kontrollorganen für die Sauberkeit seines Platzes verantwortlich. Verlassen Sie bitte den Fischplatz so wie sie ihn vorgefunden haben. Müllgefäße (Mülltrennung beachten) befinden sich bei unserem Gasthaus "Oase am Teich".
Toiletten
Toiletten finden Sie im Gasthaus "Oase am Teich".
Schützen Sie die Gewässer und verrichten Sie auch Ihre „kleine Geschäfte“ auf unseren Toiletten. In der "Oase am Teich" stehen Ihnen auch Duschanlagen sowie behindertengerechte Toiletten zur Verfügung.
Notfälle - Meldepflicht
Notfälle, welcher Art immer (Erste Hilfe, Brände, Gewässergefährdung z.B. durch Mineralölprodukte) melden Sie bitte sofort den Aufsichtorganen, dem Personal des Gasthauses oder im Gut Nexing (Schloss).
Wichtige Telefonnummern:
- Nexinger Vorwahl: 02534
- Gut Nexing (Schloss): 305
- Feuerwehr: 122
- Polizei: 133
- Rettung: 144
- Notarzt: 141
- Vergiftungszentrale: 404040
© Urani Nexing - Fisch und Freizeit GmbH








