Der Fischertraum

im Weinviertel

Teichordnung

Weidmännisches Verhalten

  • Sämtliche Fische sind mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.
  • Beim Fischen mit Selbsthakmontage ist das übertriebene Anschlagen unnötig, da der Fisch bereits am Haken hängt und durch das Anreißen im Mundbereich verletzt wird.
  • Nicht zu langes Posieren mit dem Fisch für ein Foto.
  • Den Fisch behutsam wieder zurücksetzen.
  • Wenn Sie den Angelplatz für längere Zeit verlassen, etwa um Ihr Fahrzeug zu holen oder Sie zum Gasthof gehen, aber auch wenn Sie beim Nacht-Fischen schlafen gehen, sind die Ruten aus dem Wasser zu nehmen.
  • Es ist nicht erlaubt, dass andere Personen auf Ihre Rute/n aufpassen.

Besucher

  • Jeder Lizenznehmer kann eine Begleitperson mitnehmen.
  • Jeder weitere Besucher muss sich im Gasthof melden und eintragen lassen.
  • Der Besucher muss sein Fahrzeug auf einem der Parkplätze abstellen und darf nicht zum Besucher vorfahren.
  • Der Besuchte haftet für seine Besucher.

Fahrzeuge

  • Die Fahrzeuge der Lizenznehmer sind auf den dafür vorgesehen bzw. gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen.
  • Die Dämme, Wege und die Teiche sind freizuhalten.
  • Bei schlechten Wegverhältnissen sind die Fahrzeuge beim Gasthof abzustellen.
  • Am Teichgelände ist im Schritttempo zu fahren!

Hinweise & Verbote

  • Die Fischteiche sollen ein Ort der Ruhe und Entspannung sein.
  • Schreien und laute Musik sind verboten! Absolut ruhiges Verhalten von Fischern und Kindern wird verlangt.
  • Laute, streitsüchtige und/oder alkoholisierte Personen werden von der Teichanlage verwiesen und verlieren ihre Angelberechtigung.
  • Die Teichanlage ist sauber zu halten. Jeder Angler ist verpflichtet besonders von seinem eigenem Angelplatz sämtlichen Unrat mitzunehmen, auch wenn der Mist vom Vorgänger war.
  • Die ausgeborgten Handwagen zum Transport der Fischerausrüstung an den Teichplatz sind unverzüglich nach Benützung zurückzubringen.
  • Hunde sind am Angelplatz nicht gestattet.
  • Für alle Teiche gilt absolutes Badeverbot.
  • Bevor Sie einen Angelplatz wählen, schauen Sie ob die Bäume nicht morsch oder vom Bieber angefressen sind. Bei Sturm und Unwetter bitte sofort freies Gelände aufsuchen.
  • Achten Sie auch auf Schlaglöcher im Weg, kleinere Gräben oder Furchen.

Haftung

  • Jede Person, Fischer bzw. Lizenznehmer und auch jeder Besucher, betritt das Gelände bzw. die Teichanlage auf eigene Gefahr.
  • Für etwaige Sach- und/oder Personenschäden an Fischern bzw. Lizenznehmern oder Besuchern oder deren Eigentum wird keine Haftung übernommen.
  • Im Zweifelsfall haftet der Besuchte für seine Besucher.
  • Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Für Fahrzeuge, welche das Gelände oder die Teichanlage befahren oder dort abgestellt werden, wird keine Haftung übernommen.
  • Für Diebstahl, Verlust, Vandalismus oder andere Schäden des/am Eigentum/s, Ausrüstung, Wertgegenstände/s, Fahrzeug/es oder sonstigen/r Geräte/n wird keine Haftung übernommen.
  • Für etwaige Katastrophen, die ein Befischen unmöglich machen, wie Fischsterben, Dammbrüche oder Trockenfallen der Teiche, kann kein Schadenersatz geleistet werden.
  • Bei Verstoß gegen die Teichordnung sind die Kontrollorgane berechtigt die Fischerkarte und die Lizenz einzuziehen, das Diebesgut und die Angelausrüstung zu beschlagnahmen ohne finanzielle Abgeltung oder Ansehen der Person. Bei Diebstahl wird eine polizeiliche Anzeige erstattet.
  • Im Sinne des waidmännischen Gedankengutes, bitten wir bei offensichtlichen Verstößen gegen die Teichordnung um Ihre Zivilcourage und persönliches Einschreiten oder Meldung bei den Aufsichtspersonen oder direkt im Gasthof.

Geltungsbereich und -dauer

  • Fischen darf nur der Karteninhaber.
  • Das Verschenken oder Übertragen von Fischerkarten ist verboten.
  • Die Teiche müssen zumindest 2/3 eisfrei sein. Eisfischen ist verboten!
  • Die Tageskarte gilt nur für den/die angeführten Tag/e.
  • Das Fischen ist von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr gestattet.

Gültige Papiere & Kontrollen

  • Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich.
  • Den Teich-Besitzern und den bestellten Aufsichtsorganen sind die Fischereipapiere auf Verlangen vorzuweisen. Weiters dürfen sie die Angelruten, den Setzkescher, das Gepäck und das Fahrzeug kontrollieren. Ein Verweigern der Kontrolle, insbesondere ein Verweigern der Fahrzeugkontrolle, gilt als Schuldeingeständnis.

Fischen - Ausrüstung - Allgemein

  • Pro Karteninhaber sind maximal 2 Angelruten erlaubt.
  • Alle Ruten müssen auf einem Angelplatz ausgelegt werden. Die Ruten sind nicht teilbar.
  • Legschnüre, Schlagschnursysteme, Netzfischen, Blinkern, Paternoster Fischen und Reißen von Fischen ist verboten.
  • Steckerfischen und Stippen ist erlaubt.
  • Für alle Fischarten sind Einfach-Haken erlaubt.

Raubfische

  • Für Spinnfischen ist nur ein Einfach-Schonhaken (ohne Widerhaken!) erlaubt.

Futtermittel und Köder

  • Köderfische dürfen nur aus unseren Gewässern stammen (wegen Seuchengefahr!)
  • Boilies sind erlaubt. Anfüttern jedoch pro Tag und Fischer max. 1 kg. Brotflocken und Schwimmbrot sind verboten.
  • Edelfische und Goldfische als Köder sowie Lebend-Köder sind verboten.
  • Das Mindestmaß für Köderfische beträgt 12cm.
  • Während der Schonzeiten für Raubfische ist das Fischen mit Köderfisch verboten.

Landen der Fische

  • Gaffs (Haken an einem langen Stiel) zum Landen von Fischen sind verboten.
  • Bei großen Fischen steigen Sie ins Wasser um das Tier möglichst schonend und vorsichtig zu bergen. Welse und andere große Fische vorher völlig müde machen.

Fischentnahme

  • Pro Tag dürfen max. 2 Edelfische oder 1 Raubfisch mitgenommen werden.
  • Nebenfische, wie Brachsen und Karauschen, dürfen entnommen werden, jedoch max. 5 Stück pro Tag.
  • Wollen Sie den Fisch mitnehmen so ist er vor dem Hältern zu vermessen und vor dem neuerlichen Auslegen der Angelrute in die Fangstatistik einzutragen.
  • Wenn Sie keinen Kugelschreiber mithaben, so dürfen Sie auch keine Edelfische mitnehmen. Bleistifte sind für Eintragungen verboten!
  • Bei zwei Edelfischen im Setzkescher ist das Angeln sofort einzustellen oder Sie kaufen sich eine neue Karte.
  • Sollte die Fangstatistik voll sein, erlischt die Gültigkeit der Karte.
  • Wird der gefangene Fisch nicht mitgenommen, so ist dieser sofort zu versorgen, abzuhaken und schonend zurückzusetzen.
  • Das Verstecken von Fischen, z.B. im Gebüsch oder im Auto, gilt als Diebstahl und wird angezeigt.

Hältern der Fische

  • Jeder Fischer muss die gefangenen Fische, die er mitnehmen will, sichtbar im eigenen Setzkescher lebend, auf seinem eigenem Angelplatz hältern.
  • Nur Ringkescher verwenden. Drahtkescher sind verboten.
  • Fische im Kescher dürfen nicht ausgetauscht werden.

Fahrzeuge - ZUSATZ

  • Das Zufahren zum Angelplatz und das Befahren der Dämme ist verboten.

Campen & Grillen

  • Campen bzw. Zelt aufstellen, Grillen, Entzünden von offenen Feuerstellen oder Lagerfeuer mit Holz, Kohle oder Gas ist verboten.

Hinweise & Verbote - ZUSATZ

  • Das Ausnehmen und Abschuppen der Fische am Teich sind verboten.
  • Boote jeder Art sind verboten.

Geltungsbereich und -dauer

  • "Fischen darf nur der Karteninhaber.
  • Das Verschenken oder Übertragen von Fischerkarten ist verboten.
  • Die Teiche müssen zumindest 2/3 eisfrei sein. Eisfischen ist verboten!
  • Die Tageskarte gilt nur für den/die angeführten Tag/e.
  • Die Tageskarten gelten von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, die Nachtkarten von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
  • Das Nachtfischen ist nur in Kombination mit einem anschließenden Tag möglich (z.B. -Nacht-Tag).

Gültige Papiere & Kontrollen

  • Zur Ausübung der Fischerei sind gültige Papiere erforderlich. Erlaubt sind die NÖ-Fischerkarte, die jeweilige Fischerkarte aus einem anderen Bundesland oder einem europäischen Land.
  • Den Teich-Besitzern und den bestellten Aufsichtsorganen sind die Fischereipapiere auf Verlangen vorzuweisen. Weiters dürfen sie die Angelruten, das Gepäck und das Fahrzeug kontrollieren. Ein Verweigern der Kontrolle, insbesondere ein Verweigern der Fahrzeugkontrolle, gilt als Schuldeingeständnis.

Fischen - Ausrüstung - Allgemein

  • Pro Karteninhaber sind maximal 3 Angelruten erlaubt. 2 Ruten sind in der Karte enthalten; für 1 zusätzliche Rute muss aufgezahlt werden.
  • Alle Ruten müssen auf einem Angelplatz ausgelegt werden. Die Ruten sind nicht teilbar.
  • Legschnüre, Schlagschnursysteme, Netzfischen, Blinkern, Paternoster Fischen und Reißen von Fischen ist verboten.
  • Steckerfischen und Stippen ist verboten.
  • Für alle Fischarten sind nur Einfach-Schonhaken (ohne Widerhaken!) erlaubt.
  • Match- und Feeder-Ruten sind verboten.

Friedfische

  • Auf Friedfische sind geflochtene Schnüre und Stahlvorfach verboten. Mindeststärke 0,25er Plastik Schnur.
  • Es darf nur mit Selbsthakmontage gefischt werden.

Raubfische

  • Auf Raubfische entweder mind. 0,25 geflochtene oder 0,5 Plastik Schnur verwenden.

Futtermittel und Köder

  • Köderfische dürfen nur aus unseren Gewässern stammen (wegen Seuchengefahr!)
  • Es darf kein Futtermittel direkt am Haken sein à nur Haarmontage.
  • Boilies sind erlaubt. Anfüttern jedoch pro Tag und Fischer max. 1 kg. Brotflocken und Schwimmbrot sind verboten.
  • Futterspiralen und Method sind verboten.
  • Edelfische und Goldfische als Köder sowie Lebend-Köder sind verboten.
  • Das Mindestmaß für Köderfische beträgt 12cm.

Landen der Fische

  • Für schonendes Abhaken ist immer eine Karpfenwanne / carp cradle und ein großer, stabiler Unterfänger mit mind. 80cm Durchmesser zu verwenden.
  • Gaffs (Haken an einem langen Stiel) zum Landen von Fischen sind verboten.
  • Bei großen Fischen steigen Sie ins Wasser um das Tier möglichst schonend und vorsichtig zu bergen. Welse und andere große Fische vorher völlig müde machen.
  • Den Fisch mit Arterienzange oder Hakenlöser abhaken. Im Zweifelsfalle schneiden Sie das Vorfach ab. Wunddesinfektion (Clean) unbedingt verwenden.

Fischentnahme

  • Aus den Teichen dürfen keine Fische entnommen werden.
  • Das Verstecken von Fischen, z.B. im Gebüsch oder im Auto, gilt als Diebstahl und wird angezeigt.

Hältern der Fische

  • Ein Hältern der Fische ist verboten.
  • Ein Hältern der Fische zum Fotografieren ist auch verboten!

Besucher - ZUSATZ

  • Das Gelände darf vom Besucher nach Eintritt der Dunkelheit nicht mehr betreten werden und erst am nächsten Tag ab 6:00 Uhr verlassen werden.

Fahrzeuge - ZUSATZ

  • Das Zufahren zum Angelplatz und das Befahren der Dämme ist verboten.

Campen & Grillen

  • Am Angelplatz direkt kann ein Zelt aufgestellt werden, jedoch nur so, dass mit dem Moped vorbeigefahren werden kann.
  • Das Grillen ist nur mit einem Gas-Griller direkt am Angelplatz erlaubt. Offene Feuerstellen oder Lagerfeuer mit Holz oder Kohle sind wegen Brandgefahr verboten.

Hinweise & Verbote - ZUSATZ

  • Beim Nachtfischen muss der Angelplatz durch ein Dauerlicht ständig sichtbar beleuchtet sein.
  • Boote jeder Art sind verboten.

Geltungsbereich und -dauer

  • Fischen darf nur der Karteninhaber.
  • Das Verschenken oder Übertragen von Fischerkarten ist verboten.
  • Die Teiche müssen zumindest 2/3 eisfrei sein. Eisfischen ist verboten!
  • Die Tageskarte gilt nur für den/die angeführten Tag/e.
  • Die Tageskarten gelten von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, die Nachtkarten von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
  • Das Nachtfischen ist nur in Kombination mit einem anschließenden Tag möglich (z.B. -Nacht-Tag).

Gültige Papiere & Kontrollen

  • Zur Ausübung der Fischerei sind gültige Papiere erforderlich. Erlaubt sind die NÖ-Fischerkarte, die jeweilige Fischerkarte aus einem anderen Bundesland oder einem europäischen Land.
  • Den Teich-Besitzern und den bestellten Aufsichtsorganen sind die Fischereipapiere auf Verlangen vorzuweisen. Weiters dürfen sie die Angelruten, das Gepäck und das Fahrzeug kontrollieren. Ein Verweigern der Kontrolle, insbesondere ein Verweigern der Fahrzeugkontrolle, gilt als Schuldeingeständnis.

Fischen - Ausrüstung - Allgemein

  • Pro Karteninhaber sind maximal 3 Angelruten erlaubt. 2 Ruten sind in der Karte enthalten; für 1 zusätzliche Rute muss aufgezahlt werden.
  • Alle Ruten müssen auf einem Angelplatz ausgelegt werden. Die Ruten sind nicht teilbar.
  • Legschnüre, Schlagschnursysteme, Netzfischen, Blinkern, Paternoster Fischen und Reißen von Fischen ist verboten.
  • Steckerfischen und Stippen ist verboten.
  • Für alle Fischarten sind nur Einfach-Schonhaken (ohne Widerhaken!) erlaubt.
  • Match- und Feeder-Ruten sind verboten.

Friedfische

  • Auf Friedfische sind geflochtene Schnüre und Stahlvorfach verboten. Mindeststärke 0,25er Plastik Schnur.
  • Es darf nur mit Selbsthakmontage gefischt werden.

Raubfische

  • Auf Raubfische entweder mind. 0,25 geflochtene oder 0,5 Plastik Schnur verwenden.

Futtermittel und Köder

  • Köderfische dürfen nur aus unseren Gewässern stammen (wegen Seuchengefahr!)
  • Es darf kein Futtermittel direkt am Haken sein à nur Haarmontage.
  • Boilies sind erlaubt. Anfüttern jedoch pro Tag und Fischer max. 1 kg. Brotflocken und Schwimmbrot sind verboten.
  • Futterspiralen und Method sind verboten.
  • Edelfische und Goldfische als Köder sowie Lebend-Köder sind verboten.
  • Das Mindestmaß für Köderfische beträgt 12cm.

Landen der Fische

  • Für schonendes Abhaken ist immer eine Karpfenwanne / carp cradle und ein großer, stabiler Unterfänger mit mind. 80cm Durchmesser zu verwenden.
  • Gaffs (Haken an einem langen Stiel) zum Landen von Fischen sind verboten.
  • Bei großen Fischen steigen Sie ins Wasser um das Tier möglichst schonend und vorsichtig zu bergen. Welse und andere große Fische vorher völlig müde machen.
  • Den Fisch mit Arterienzange oder Hakenlöser abhaken. Im Zweifelsfalle schneiden Sie das Vorfach ab. Wunddesinfektion (Clean) unbedingt verwenden.

Fischentnahme

  • Aus den Teichen dürfen keine Fische entnommen werden.
  • Das Verstecken von Fischen, z.B. im Gebüsch oder im Auto, gilt als Diebstahl und wird angezeigt.

Hältern der Fische

  • Ein Hältern der Fische ist verboten.
  • Ein Hältern der Fische zum Fotografieren ist auch verboten!

Besucher - ZUSATZ

  • Das Gelände darf vom Besucher nach Eintritt der Dunkelheit nicht mehr betreten werden und erst am nächsten Tag ab 6:00 Uhr verlassen werden.

Fahrzeuge - ZUSATZ

  • Das Zufahren zum Angelplatz und das Befahren der Dämme ist verboten.

Campen & Grillen

  • Am Angelplatz direkt kann ein Zelt aufgestellt werden, jedoch nur so, dass mit dem Moped vorbeigefahren werden kann.
  • Das Grillen ist nur mit einem Gas-Griller direkt am Angelplatz erlaubt. Offene Feuerstellen oder Lagerfeuer mit Holz oder Kohle sind wegen Brandgefahr verboten.

Hinweise & Verbote - ZUSATZ

  • Beim Nachtfischen muss der Angelplatz durch ein Dauerlicht ständig sichtbar beleuchtet sein.
  • Boote jeder Art sind verboten.

Geltungsbereich und -dauer

  • Fischen darf nur der Karteninhaber.
  • Das Verschenken oder Übertragen von Fischerkarten ist verboten.
  • Die Teiche müssen zumindest 2/3 eisfrei sein. Eisfischen ist verboten!
  • Die Jahreskarte gilt vom 1.1. bis 31.10. Sollten keine Arbeiten an der Teichanlage erforderlich sein, darf bis 31.12. gefischt werden.
  • Das Fischen ist von Sonnenaufgang bis längstens 30 min vor Einbruch der Dunkelheit gestattet.
  • Der Beginn des Fischens (bevor der Angelplatz aufgesucht wird) und das Ende müssen in dem dafür vorgesehenem Tages-Journal-Buch, welches im Gasthof „Oase am Teich“ aufliegt, eingetragen werden.
  • An allen Samstagen in den Monaten Juni bis November ist das Nachtfischen gestattet.
  • Bei Hege-/Preisfischen oder Gruppenreservierungen bleiben die Plätze bzw. der Teich den Mitbewerbern bzw. Begünstigten vorbehalten. Einzelreservierungen sind nicht gestattet.
  • Für Kinder bis 14 Jahre gilt die Kinderlizenz mit einer Rute, aber nur in Verbindung mit einer Erwachsenen Jahreskarte. Alleiniges Fischen verboten.

Gültige Papiere & Kontrollen

  • Zur Ausübung der Fischerei ist eine gültige NÖ-Fischerkarte erforderlich.
  • Den Teich-Besitzern und den bestellten Aufsichtsorganen sind die Fischereipapiere auf Verlangen vorzuweisen. Weiters dürfen sie die Angelruten, den Setzkescher, das Gepäck und das Fahrzeug kontrollieren. Ein Verweigern der Kontrolle, insbesondere ein Verweigern der Fahrzeugkontrolle, gilt als Schuldeingeständnis.

Fischen - Ausrüstung - Allgemein

  • Pro Karteninhaber sind maximal 3 Angelruten erlaubt. 2 Ruten sind in der Karte enthalten; für 1 zusätzliche Rute muss aufgezahlt werden.
  • Alle Ruten müssen auf einem Angelplatz ausgelegt werden. Die Ruten sind nicht teilbar.
  • Legschnüre, Schlagschnursysteme, Netzfischen, Blinkern, Paternoster Fischen und Reißen von Fischen ist verboten.
  • Steckerfischen und Stippen ist erlaubt.

Friedfische

  • Für alle Friedfischarten sind nur Einfach-Schonhaken (ohne Widerhaken!) erlaubt.
  • Auf Friedfische sind geflochtene Schnüre und Stahlvorfach verboten.

Raubfische

  • Drillinge mit Schlaufensystem sind nur beim Fischen mit Köderfisch erlaubt.
  • Für Spinnfischen ist nur ein Einfach-Schonhaken (ohne Widerhaken!) erlaubt.
  • Gefangene Zander sind, auch wenn sie untermäßig sind, einzutragen und mitzunehmen.

Futtermittel und Köder

  • Köderfische dürfen nur aus unseren Gewässern stammen (wegen Seuchengefahr!)
  • Boilies sind erlaubt. Anfüttern jedoch pro Tag und Fischer max. 1 kg. Brotflocken und Schwimmbrot sind verboten.
  • Edelfische und Goldfische als Köder sowie Lebend-Köder sind verboten.
  • Das Mindestmaß für Köderfische beträgt 12cm.
  • Während der Schonzeiten für Raubfische ist das Fischen mit Köderfisch verboten.
  • Futterboote sind gestattet jedoch NUR für die Ausübung der Fischerei!

Landen der Fische

  • Verwenden Sie große, stabile Unterfänger und eine Abhakmatte.
  • Gaffs (Haken an einem langen Stiel) zum Landen von Fischen sind verboten.
  • Bei großen Fischen steigen Sie ins Wasser um das Tier möglichst schonend und vorsichtig zu bergen. Welse und andere große Fische vorher völlig müde machen.
  • Den Fisch mit Arterienzange oder Hakenlöser abhaken. Im Zweifelsfalle schneiden Sie das Vorfach ab. Wunddesinfektion (Clean) unbedingt verwenden.

Fischentnahme

  • Pro Saison dürfen maximal 33 Edelfische (25 Fried- und 8 Raubfische) mitgenommen werden. Pro Tag jedoch max. 2 Edelfische.
  • Nebenfische, wie Brachsen und Karauschen, dürfen entnommen werden, jedoch max. 5 Stück pro Tag.
  • Wollen Sie den Fisch mitnehmen so ist er vor dem Hältern zu vermessen und vor dem neuerlichen Auslegen der Angelrute in die Fangstatistik einzutragen.
  • Wenn Sie keinen Kugelschreiber mithaben, so dürfen Sie auch keine Edelfische mitnehmen. Bleistifte sind für Eintragungen verboten!
  • Bei zwei Edelfischen im Setzkescher ist das Angeln sofort einzustellen.
  • Sollte die Fangstatistik voll sein, erlischt die Gültigkeit der Karte.
  • Wird der gefangene Fisch nicht mitgenommen, so ist dieser sofort zu versorgen, abzuhaken und schonend zurückzusetzen.
  • Ein absichtliches Vermessen der Fische und falsche Angaben über deren Größe wird als Zuwiderhandeln der Teichordnung betrachtet.
  • Das Verstecken von Fischen, z.B. im Gebüsch oder im Auto, gilt als Diebstahl und wird angezeigt.

Hältern der Fische

  • Jeder Fischer muss die gefangenen Fische, die er mitnehmen will, sichtbar im eigenen Setzkescher lebend, auf seinem eigenem Angelplatz hältern.
  • Nur Ringkescher verwenden. Drahtkescher sind verboten.
  • Fische im Kescher dürfen nicht ausgetauscht werden.

Besucher - ZUSATZ

  • Das Gelände darf vom Besucher nach Eintritt der Dunkelheit nicht mehr betreten werden und erst am nächsten Tag ab 6:00 Uhr verlassen werden.

Fahrzeuge - ZUSATZ

  • Das Befahren der Dämme ist verboten, das Zufahren ist erlaubt. Am Angelplatz parken darf man auf Teich 1 auf der Wiesen- und Wasserüberlauf-Seite.

Campen & Grillen

  • Am Angelplatz direkt kann ein Zelt aufgestellt werden, jedoch nur so, dass mit dem Moped vorbeigefahren werden kann.
  • Das Grillen ist nur mit einem Gas-Griller direkt am Angelplatz erlaubt. Offene Feuerstellen oder Lagerfeuer mit Holz oder Kohle sind wegen Brandgefahr verboten.

Hinweise & Verbote - ZUSATZ

  • Das Ausnehmen und Abschuppen der Fische am Teich sind verboten.
  • Beim Nachtfischen muss der Angelplatz durch ein Dauerlicht ständig sichtbar beleuchtet sein.

Geltungsbereich und -dauer

  • Fischen darf nur der Karteninhaber.
  • Das Verschenken oder Übertragen von Fischerkarten ist verboten.
  • Die Teiche müssen zumindest 2/3 eisfrei sein. Eisfischen ist verboten!
  • Die Jahreskarte gilt vom 1.1. bis 31.10. Sollten keine Arbeiten an der Teichanlage erforderlich sein, darf bis 31.12. gefischt werden.
  • Das Fischen ist von Sonnenaufgang bis längstens 30 min vor Einbruch der Dunkelheit gestattet.
  • Der Beginn des Fischens (bevor der Angelplatz aufgesucht wird) und das Ende müssen in dem dafür vorgesehenem Tages-Journal-Buch, welches im Gasthof „Oase am Teich“ aufliegt, eingetragen werden.
  • Von Mittwoch bis Samstag in den Monaten Mai bis Oktober ist das Nachtfischen gestattet.
  • Bei Hege-/Preisfischen oder Gruppenreservierungen bleiben die Plätze bzw. der Teich den Mitbewerbern bzw. Begünstigten vorbehalten. Einzelreservierungen sind nicht gestattet.

Gültige Papiere & Kontrollen

  • Zur Ausübung der Fischerei ist eine gültige NÖ-Fischerkarte erforderlich.
  • Den Teich-Besitzern und den bestellten Aufsichtsorganen sind die Fischereipapiere auf Verlangen vorzuweisen. Weiters dürfen sie die Angelruten, das Gepäck und das Fahrzeug kontrollieren. Ein Verweigern der Kontrolle, insbesondere ein Verweigern der Fahrzeugkontrolle, gilt als Schuldeingeständnis.

Fischen - Ausrüstung - Allgemein

  • Pro Karteninhaber sind maximal 3 Angelruten erlaubt. 2 Ruten sind in der Karte enthalten; für 1 zusätzliche Rute muss aufgezahlt werden.
  • Alle Ruten müssen auf einem Angelplatz ausgelegt werden. Die Ruten sind nicht teilbar.
  • Legschnüre, Schlagschnursysteme, Netzfischen, Blinkern, Paternoster Fischen und Reißen von Fischen ist verboten.
  • Steckerfischen und Stippen ist verboten.
  • Für alle Fischarten sind nur Einfach-Schonhaken (ohne Widerhaken!) erlaubt.
  • Match- und Feeder-Ruten sind verboten.

Friedfische

  • Auf Friedfische sind geflochtene Schnüre und Stahlvorfach verboten. Mindeststärke 0,25er Plastik Schnur.
  • Es darf nur mit Selbsthakmontage gefischt werden.

Raubfische

  • Auf Raubfische entweder mind. 0,25 geflochtene oder 0,5 Plastik Schnur verwenden.

Futtermittel und Köder

  • Köderfische dürfen nur aus unseren Gewässern stammen (wegen Seuchengefahr!)
  • Es darf kein Futtermittel direkt am Haken sein à nur Haarmontage
  • Boilies sind erlaubt. Anfüttern jedoch pro Tag und Fischer max. 1 kg. Brotflocken und Schwimmbrot sind verboten.
  • Futterspiralen und Method sind verboten.
  • Edelfische und Goldfische als Köder sowie Lebend-Köder sind verboten.
  • Das Mindestmaß für Köderfische beträgt 12cm.

Landen der Fische

  • Für schonendes Abhaken ist immer eine Karpfenwanne / carp cradle und ein großer, stabiler Unterfänger mit mind. 80cm Durchmesser zu verwenden.
  • Gaffs (Haken an einem langen Stiel) zum Landen von Fischen sind verboten.
  • Bei großen Fischen steigen Sie ins Wasser um das Tier möglichst schonend und vorsichtig zu bergen. Welse und andere große Fische vorher völlig müde machen.
  • Den Fisch mit Arterienzange oder Hakenlöser abhaken. Im Zweifelsfalle schneiden Sie das Vorfach ab. Wunddesinfektion (Clean) unbedingt verwenden.

Besucher - ZUSATZ

  • Das Gelände darf vom Besucher nach Eintritt der Dunkelheit nicht mehr betreten werden und erst am nächsten Tag ab 6:00 Uhr verlassen werden.

Fahrzeuge - ZUSATZ

  • Das Zufahren zum Angelplatz und das Befahren der Dämme ist verboten.

Campen & Grillen

  • Am Angelplatz direkt kann ein Zelt aufgestellt werden, jedoch nur so, dass mit dem Moped vorbeigefahren werden kann.
  • Das Grillen ist nur mit einem Gas-Griller direkt am Angelplatz erlaubt. Offene Feuerstellen oder Lagerfeuer mit Holz oder Kohle sind wegen Brandgefahr verboten.

Hinweise & Verbote - ZUSATZ

  • Beim Nachtfischen muss der Angelplatz durch ein Dauerlicht ständig sichtbar beleuchtet sein.
  • Boote jeder Art sind verboten.

Geltungsbereich und -dauer

  • Fischen darf nur der Karteninhaber.
  • Das Verschenken oder Übertragen von Fischerkarten ist verboten.
  • Die Teiche müssen zumindest 2/3 eisfrei sein. Eisfischen ist verboten!
  • Die Jahreskarte gilt vom 1.1. bis 31.10. Sollten keine Arbeiten an der Teichanlage erforderlich sein, darf bis 31.12. gefischt werden.
  • Das Fischen ist von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr gestattet.
  • Der Beginn des Fischens (bevor der Angelplatz aufgesucht wird) und das Ende müssen in dem dafür vorgesehenem Tages-Journal-Buch, welches im Gasthof „Oase am Teich“ aufliegt, eingetragen werden.
  • Bei Hege-/Preisfischen oder Gruppenreservierungen bleiben die Plätze bzw. der Teich den Mitbewerbern bzw. Begünstigten vorbehalten. Einzelreservierungen sind nicht gestattet.

Gültige Papiere & Kontrollen

  • Den Teich-Besitzern und den bestellten Aufsichtsorganen sind die Fischereipapiere auf Verlangen vorzuweisen. Weiters dürfen sie die Angelruten, den Setzkescher, das Gepäck und das Fahrzeug kontrollieren. Ein Verweigern der Kontrolle, insbesondere ein Verweigern der Fahrzeugkontrolle, gilt als Schuldeingeständnis.

Fischen - Ausrüstung - Allgemein

  • Pro Karteninhaber sind maximal 2 Angelruten erlaubt.
  • Alle Ruten müssen auf einem Angelplatz ausgelegt werden. Die Ruten sind nicht teilbar.
  • Legschnüre, Schlagschnursysteme, Netzfischen, Blinkern, Paternoster Fischen und Reißen von Fischen ist verboten.
  • Steckerfischen und Stippen ist erlaubt.
  • Für alle Fischarten sind nur Einfach-Schonhaken (ohne Widerhaken!) erlaubt.

Futtermittel und Köder

  • Köderfische dürfen nur aus unseren Gewässern stammen (wegen Seuchengefahr!)
  • Boilies sind erlaubt. Anfüttern jedoch pro Tag und Fischer max. 1 kg. Brotflocken und Schwimmbrot sind verboten.
  • Edelfische und Goldfische als Köder sowie Lebend-Köder sind verboten.
  • Das Mindestmaß für Köderfische beträgt 12cm.
  • Während der Schonzeiten für Raubfische ist das Fischen mit Köderfisch verboten.

Landen der Fische

  • Verwenden Sie große, stabile Unterfänger und eine Abhakmatte.
  • Gaffs (Haken an einem langen Stiel) zum Landen von Fischen sind verboten.
  • Bei großen Fischen steigen Sie ins Wasser um das Tier möglichst schonend und vorsichtig zu bergen. Welse und andere große Fische vorher völlig müde machen.
  • Den Fisch mit Arterienzange oder Hakenlöser abhaken. Im Zweifelsfalle schneiden Sie das Vorfach ab. Wunddesinfektion (Clean) unbedingt verwenden.

Fischentnahme

  • Aus den Teichen dürfen keine Fische entnommen werden.
  • Das Verstecken von Fischen, z.B. im Gebüsch oder im Auto, gilt als Diebstahl und wird angezeigt.

Hältern der Fische

  • Ein Hältern der Fische ist verboten.
  • Ein Hältern der Fische zum Fotografieren ist auch verboten!

Fahrzeuge - ZUSATZ

  • Das Zufahren zum Angelplatz und das Befahren der Dämme ist verboten.

Campen & Grillen

  • Campen bzw. Zelt aufstellen, Grillen, Entzünden von offenen Feuerstellen oder Lagerfeuer mit Holz, Kohle oder Gas ist verboten.

Hinweise & Verbote - ZUSATZ

  • Boote jeder Art sind verboten.

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